Gutachten gem. §194 BauGB

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

(§ 194 Baugesetzbuch)

Die Beauftragung eines Verkehrswertgutachten ist immer dann notwendig, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.

Die Wertgutachten von -der Gutachter- werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil, einem Teil mit Objektunterlagen und einer Fotodokumentation.

 

Wann wird ein Gutachten benötigt?

  • Kauf
  • Verkauf
  • Vermietung
  • Schenkung
  • Scheidung / Trennung
  • Kreditanträgen

Wer braucht es? Wem nutzt es?

  • Ehescheidungen
  • Finanz- und Steuerbehörden
  • Auflösung von Partnerschaften
  • Gerichte
  • Vermögenstransaktionen

Folgende Informationen erstellen wir

  • Innen- und Außenbesichtigung
  • Fotodokumentation
  • ausführliche Beschreibung der wesentlichen Grundstücksdaten und rechtlichen Gegebenheiten
  • Überprüfung von Flächenangaben und Ermittlung von Bodenwerten
  • augenscheinliche Beurteilung der Bausubstanz
  • Bewertung von Bauschäden und des Instandhaltungsstaus.
  • ausführliche Begründung des Ermittlungsverfahrens (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichsfaktorenverfahren) und Ableitung des Verkehrswertes
  • ausführliche Begründungen zu den für die Wertermittlung wesentlichen Einflussfaktoren
  • Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches

Vom Auftraggeber benötigen wir folgende Unterlagen:

Auf Wunsch übernehmen wir die Besorgung bzw. Erstellung der Unterlagen

  • aktueller Auszug aus der Flurkarte
  • aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • Bemaßte Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte)
  • Wohn-, Nutzflächenberechnung
  • aktuelle Mietverträge und Mietzusammensetzung
  • bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung
  • aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • bei Erbbaurechten zusätzlich den Erbbaurechtsvertrag

Nicht im Leistungsumfang enthalten:

  • eine Funktionsprüfung von technischen Anlagen
  • eine Recherche bezüglich Baugrunds und möglichen Altlasten
  • eine Prüfung der formellen und materiellen Legalität des Bewertungsobjektes

Auf Wunsch können wir diese Prüfungen veranlassen.