Baumangel und Schadengutachten

LIEGT EIN BAUMANGEL VOR?

Nach § 633 BGB hat ein Bauunternehmer dem Auftraggeber das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Ein Baumangel ist somit die Abweichung des beauftragten Soll-Zustandes vom tatsächlichen Ist-Zustand. D.h., dass der Eintritt eines Schadens nicht Voraussetzung für das Vorhandensein eines Mangels ist. Mängel können auch dann bestehen, wenn ein Schaden nicht oder noch nicht eingetreten ist oder Abweichungen zur vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Werks bestehen.

 

LIEGT EIN BAUSCHADEN VOR?

Ein Bauschaden ist hingegen die Verschlechterung des Immobilienzustands durch ein schädigendes Ereignis. Ein solches Ereignis kann bspw. ein Baumangel sein, aber auch andere Ursachen können einen Bauschaden hervorrufen z. B. ein Rohrbruch.

Bauschäden sind so alt wie die Bautechnik selbst. Ursachen sind i. d. R. mangelhafte Ausführung, fehlerhafte Planung, Fehlverhalten der Bewohner, mangelhafte Materialien sowie fehlende Wartung und Instandhaltung. Anscheinend ist das Ausmaß der Schäden in den letzten Jahren gestiegen. Ursachen sind der zunehmende Kosten- und Zeitdruck auf die Ausführenden, die gestiegenen Anforderungen an die Gebäude und die damit stetig steigende Komplexität der Aufgaben. Ein jeder kennt daher die Klassiker unter den Bauschäden:

Feuchtigkeitsschäden

Schimmel

Rissbildung

 

Um die passenden Schritte einzuleiten, die der Behebung von Baumängeln oder Bauschäden dienen, bedarf es oftmals einer professionellen Dokumentation im Rahmen eines Gutachtens. Mit diesem stehen wir Ihnen zur Seite, so dass Sie an Ihren Bauunternehmer, Ihre Hausverwaltung oder Handwerksbetriebe herantreten können. So können Sie die Beseitigung durch den Bauunternehmer einfordern, bei Gemeinschaftseigentum im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Reparatur über die Rücklagen beantragen oder bei auf Sie entfallendes Sondereigentum in eigener Zuständigkeit Handwerker beauftragen.​

Sollten Sie in diesem Prozess Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne über alle Leistungsstufen hinweg (Dokumentation, Angebote einholen, Vergabe, Bauüberwachung, etc.) zur Seite.

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