Kosten
Das Honorar für das Gutachten eines Sachverständigen ist abhängig vom jeweiligen Verkehrswert einer Immobilie. Das Honorar für Verkehrswertermittlungen wird in der Regel entsprechend der „BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien“, herausgegeben vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. berechnet.
Nebenkosten, wie z.B. Fahrtkosten, Telefon, Porto, Beschaffung von erforderlichen Unterlagen, Auslagen und ggf. Aufmaß werden auf Nachweis gesondert berechnet.
In einigen Fällen kann es zu höheren Kosten kommen. Handelt es sich um größere Objekte oder liegen spezielle Probleme vor, steigt der Schwierigkeitsgrad oder es kommt zu einem höheren Rechercheaufwand, der die Bewertung erschwert. Mögliche Gründe können z.B. Rechte Dritter sein, im Sinne eines Wohnungsrecht (§ 1093 BGB), Nießbrauch (§ 1030 BGB), Erbbaurecht, Wegerecht oder andere Faktoren. Rechte und Lasten (z.B. Wohnungsrechte, Leitungsrechte), sowie besondere objektspezifische Merkmale (z.B. Baumängel, Bauschäden) werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.
Die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer (derzeit 19 %) wird auf das Gesamthonorar hinzugerechnet.
Bei Objekten, die einen höheren Verkehrswert haben, sowie bei Beratungen, Kurzformen und besonderen Gutachten (z.B. Mietwertgutachten, Mietminderung aufgrund von Mängeln, unbebaute Grundstücke, Entschädigung) wird das Honorar nach Absprache vereinbart.